Mit dieser Frage „Wer darf Büroservice anbieten?“, landete neulich jemand in meiner Statistik. Ich würde sie etwas umformulieren: „Was befähigt jemanden Büroservice anzubieten?“ Denn wie bei allen ungeschützten Berufsbezeichnungen: anbieten darf Büroservice jeder.
Büroservice
Terminüberwachung, Korrespondenz, Planung von Geschäftsreisen etc., „Alltagsarbeiten“ bestimmen einen reibungslosen Geschäftsverkehr mit den Kunden
Nicht-Erreichbarkeit – Warum man Kunden durch einen Anrufbeantworter verliert
Neben der aktiven Akquise von neuen Kunden ist es für ein Unternehmen wichtig, für Interessenten während der gewöhnlichen Geschäftszeiten erreichbar zu sein. Nur wenige potenzielle Kunden versuchen es erneut, wenn sie bei ihren bisherigen Anrufen den gewünschten Ansprechpartner nicht erreichen konnten. Ein Anrufbeantworter bzw. Mailbox kann dabei nicht die erforderliche Abhilfe schaffen.
Büroservice – Spezialisierung anbieten
Büroservice ist unter den Bürodienstleistungen die häufigste Dienstleistung. Entsprechend groß ist der Wettbewerb. Genau deshalb ist für den Büroservice sinnvoll sich in einem Bereich zu spezialisieren.
Selbstständige Dienstleister für den Büroservice
20 Prozent Kerngeschäft, aber 80 Prozent „Kleinkram“ fressen im Büroalltag Zeit und sind oft kostenintensiv. Gerade diese Tätigkeiten sind die Basis für einen geordneten Geschäftsablauf. Selbstständige Bürodienstleister können sich um diese 80 % kümmern.
Auch in kleineren Firmen fallen eine ganze Reihe von Büroarbeiten an, die eine Hilfe im Büro notwendig machen.
Ständig besetztes Sekretariat – noch überall gefragt?
Im Zeitalter der ständigen Verfügbarkeit einerseits und der Straffung von allgemeinen Bürotätigkeiten andererseits stellt sich die Frage, ob wirklich in einem kleinen Büro ständig jemand anwesend sein muss. Neben der Büroorganisation ist die Erreichbarkeit ein wichtiges Kriterium.