Das Blog rund ums Büro

Bürodienstleister schreiben für Dienstleister und Unternehmen

Für mehr Vitalität auf der Arbeit: Wasser von der Steuer absetzen

Kaum einer setzt sich gerne mit dem Thema Steuern auseinander. Welche Vorteile allerdings dabei entstehen, wenn Sie tiefere Recherchen betreiben, sollten Sie nicht unterschätzen. Die eigenen Mitarbeiter mit Wasser und anderen Getränken zu versorgen, ist hierbei ein gutes Beispiel. Kostenloses Trinken ist in der heutigen modernen Arbeitswelt nicht mehr nur „nice to have“, sondern wird von den meisten Arbeitnehmern vorausgesetzt. Denn frische Getränke, darunter vor allem Wasser, fördern nicht nur die Gesundheit von Mitarbeitern, sondern auch die Arbeitsmoral. Zudem lässt sich Wasser in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen.

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Privates Girokonto oder Geschäftskonto? Darauf müssen Selbstständige achten

Ein Girokonto ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – erst Recht nicht für Selbstständige. Wer allerdings Geld sparen und nur ein Konto für seine privaten und geschäftlichen Belange führen möchte, muss einige Dinge beachten. Denn für Gewerbetreibende gelten andere Spielregeln. Schuld daran sind allerdings nicht die gesetzlichen Vorgaben, sondern das Finanzamt. Daher trennen fast alle Banken zwischen einem Privat- und einem Geschäftskonto. Wir schildern nachfolgend, warum auch Sie von einem separaten Konto profitieren.

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Werbeartikel richtig absetzen – Dies gilt es zu beachten

Werbeartikel sind ein beliebtes Marketinginstrument für Unternehmen, ganz gleich um welche Branche es sich dabei handelt. Doch nicht nur Kunden und Interessenten profitieren von den manchmal durchaus nützlichen Gegenständen. Durch steuerliche Absetzbarkeit werden Werbeartikel auch zum beliebten Abzugsposten für die Steuererklärung.

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Häusliches Arbeitszimmer – gemischte Nutzung und steuerliche Absetzbarkeit

Signale vom Finanzgericht Köln und vom BFH in Berlin geben Selbstständigen Hoffnung, das nur halb beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer in Zukunft steuerlich absetzen zu können. Springender Punkt für eine anerkannte Absetzbarkeit bei den Finanzämtern war bislang die alleinige berufliche Nutzung. So eindeutig, wie die Finanzverwaltungen die Nutzung zu ihren Gunsten interpretieren, ist die Definition eines „häuslichen Arbeitszimmers“ vom Gesetzgeber her nicht.

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