Er wird so gerne ironisch verwendet der Satz „Die Renten sind sicher“. Dabei ist Kernaussage richtig, nur ist die Höhe unklar und schrumpft kontinuierlich. Da die Rente umlagefinanziert ist, wird sie fließen, solange es Berufstätige gibt, die einbezahlen. Deshalb ist die Rentenversicherung auf der Suche, wen sie einbeziehen kann. Dabei steht immer häufiger die Forderung im Raum, dass sich Bürodienstleister fest anstellen zu lassen.
Rentenversicherung
Altersvorsorge – erst vergleichen dann planen
Bei der Altersvorsorge geht es den meisten Selbstständigen um eine eigenfinanzierte Basisrente. Darunter versteht man die Rente, die sogenannte „Rürup-Rente“ umgangssprachlich nach ihrem Erfinder dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet. Sie ist seit 2005 eine steuerbegünstige Form der Altersvorsorge und vor allem für Selbstständige und Freiberufler zu verstehen. Die Basisrente ist eine weitere Form der Absicherung vor Altersarmut. Sie tritt neben die für Angestellte gedachte betrieblichen Altersversorgung und Riesterrente sowie die klassische private Rentenversicherung, wie sie jede Person abschließen kann.
Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
In letzter Zeit ist das Thema „Altersarmut“ bei Selbstständigen in den Focus der Öffentlichkeit geraten, weil das Bundessozialministerium mit recht unausgegorenen Plänen exorbitant hohe Beiträge für die Rentenkasse einfordern wollte. Die überwiegende Zahl Selbstständigen sorgt bereits immer schon vor und sucht sich individuelle Modelle selbst aus. Viel früher kann das Problem der Berufsunfähigkeit
Rentenversicherung für selbstständige Bürodienstleister noch keine Pflicht
Die Rentenkassen sind leer, die Rentner immer älter, immer weniger zahlen in die Rentenkassen ein, Rückstellungen sind nicht möglich. Es wird nach neuen Wegen gesucht, die Systeme wieder zu füllen. Hier fällt der Blick auf die Selbstständigen