Viel gepriesen werden im B2B-Marketing die Möglichkeiten, die sich durch E-Mailversand eröffnen. Dabei wird häufig an den Rand gedrängt, dass es für das E-Mail strenge Bestimmungen im UWG (Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz) gibt.
Viel gepriesen werden im B2B-Marketing die Möglichkeiten, die sich durch E-Mailversand eröffnen. Dabei wird häufig an den Rand gedrängt, dass es für das E-Mail strenge Bestimmungen im UWG (Unlauterer-Wettbewerb-Gesetz) gibt.