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Erleichterung bei der Buchhaltung für Kleinbetriebe wie Handwerker

EU-Initiative zum Bürokratieabbau erfolgreich

Der Jahresabschluss für Kleinstunternehmen und Kleinbetriebe wie Handwerkerbetriebe entfallen unter bestimmten Voraussetzungen. Das Gesetz zur Buchhaltung für Kleinbetriebe ist seit Dezember 2012 in Kraft. Diese „Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012.“
Quelle: IWW – BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt:Erleichterungen im Bilanzrecht für Kleinstunternehmen.

Der „Small Business Act“ hatte 2010 eine Initiative eingebracht den Bürokratieabbau ermöglichen. Für Kleinstunternehmen in der EU ist die Pflicht zum Jahresabschluss in der bisherigen Form seit Dezember 2012 abgeschafft. Die Bundesregierungen ist diesen Vorgaben weitestgehend gefolgt. Es wird geschätzt, dass rund 500.000 Unternehmen in Deutschland von dieser Erleichterung betroffen sind.

Buchhaltung für Kleinstbetrieb bis zu 10 Mitarbeitern

Hatten bisher Kleinunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen, mussten sie umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung erfüllen. Im Frühjahr 2012 trat in der EU eine Micro-Richtlinie (2012/6/EU) in Kraft. Diese ermöglicht den Mitgliedstaaten für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gestatten.

So sind z. B. kleine Handwerksbetriebe, die als GmbH & Co KG firmieren von dieser Möglichkeit sehr angetan. Voraussetzung für Betriebe sind

  • 10 Mitarbeitern
    sowie mit einer
  • Bilanzsumme bis zu 350.000,00 Euro
    und
  • Umsatzerlösen bis zu 700.000 Euro

 
Zwei der aufgezählten Kriterien müssen mindestens erfüllt sein, damit Sie von der Erleichterung von Buchhaltung für Kleinbetriebe profitieren.

Für die Betriebe sind enorme Einsparungen im Jahr werden hierdurch möglich, da Buchführungsarbeiten in diesem Fall einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand verursachen.
Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist dennoch weiter empfehlenswert, da dessen Aufgabenfeld weit über die Bilanzierung hinausgeht.

Ausgegangen war die Initiative bereits 2010 über „eur.Activ.de“.

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3 Gedanken zu „Erleichterung bei der Buchhaltung für Kleinbetriebe wie Handwerker“

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