Werbeartikel sind ein beliebtes Marketinginstrument für Unternehmen, ganz gleich um welche Branche es sich dabei handelt. Doch nicht nur Kunden und Interessenten profitieren von den manchmal durchaus nützlichen Gegenständen. Durch steuerliche Absetzbarkeit werden Werbeartikel auch zum beliebten Abzugsposten für die Steuererklärung.
Werbeartikel gelten als Werbekosten
§ 37b EStG regelt die steuerliche Absetzbarkeit der Werbeartikel, die Sie generell als Werbekosten in der Steuererklärung geltend machen können. Doch dazu müssen unterschiedliche Aspekte beachtet werden, unter anderem geht es dabei auch um die Berücksichtigung des Artikelwertes.
Aber auch der Beschenkte muss sich fragen, ob er das Werbegeschenk als verdecktes Einkommen bei seiner Steuererklärung wiederum anführen muss. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Werbeartikel einen Wert von unter 10 Euro hat. Grundsätzlich ist alles, was im Wert darüber liegt, als Vorteilsnahme zu werten Dies muss in der Steuererklärung entsprechend berücksichtigt werden.
Für Unternehmer gelten spezielle Regeln
Für den Unternehmer sind Werbeartikel bis zu einem Wert von 35 Euro steuerlich absetzbar und zwar pro Kunde und pro Kalenderjahr. Grundsätzlich erkennt der Gesetzgeber nämlich an, dass es sich bei den Produkten um betrieblich veranlasste Geschenke zu Werbezwecken handelt. Diese sind buchhalterisch auf einem Sonderkonto des Unternehmens zu führen. Das weist unter anderem Angaben auf, an wen genau diese Werbemittel gegangen sind. Sinn macht es, wenn bei dieser Auflistung die Nebenkosten wie Beschriftung und die reinen Produktkosten separat zu finden sind.
Werbegeschenke auch für Beschenkten steuerlich beachten
Wer häufig Werbeartikel erhält, sollte sich überlegen, ob diese in deren Wert so geartet sind, dass sie eine Vorteilsnahme darstellen könnten. Wenn ja, sind sie bei der Steuererklärung anzugeben. Hier können Unternehmer, die häufig Werbeartikel verteilen vorgreifen, in dem sie eine Pauschalsteuer von 30 Prozent an das Finanzamt abführen und damit den Kunden davon befreien. Dies stellt einen erheblichen Vorteil dar und schafft den Beschenkten zusätzlich Sicherheit, da sie oft bei gewissen Geschenken den monetären Wert nicht richtig einschätzen können.
Mit Werbegeschenken sorgfältig umgehen
Ob Unternehmer oder Beschenkter, gerade in Zeiten steigender Korruption und dem Makel der Bestechlichkeit, sollten Sie die Wahl der Werbeartikel bzw. deren Annahme gut überlegen. Wer jedoch steuerlich alles korrekt abwickelt, kann sich über den einen oder anderen Kugelschreiber oder Kaffeebecher durchaus freuen. Und für den Unternehmer stellen Werbemittel, sei es in Form von hier angebotenen bedruckten Kugelschreibern oder saisonalen Eiskratzern, nach wie vor einen wichtigen Werbeträger dar.
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Danke, das ist hilfreich und gut geschrieben.
Ist natürlich immer gut wenn man solche Artikel lesen kann. Sie haben gute Ideen und Informationen die uns nützen können. Ich glaube auch selber das Werbegeschenke gut sich um eine gute Werbung für das eigene Unternehmen. Natürlich ist es nicht kostenlos aber es hat eine besondeere Wirkung.
Ein interessanter Text der echt hilfreich ist, viele von uns wissen nicht genau wie stark die Onlinewerbung ist und welche Macht sie hat. Besonders Heute ist es wichtig geworden seine Firma oder Unternehmen im Internet zu werben, denn fast die ganzen Kunden suchen Online eine Lösung für ihre Probleme. Guter Artikel dem man unbedingt lesen sollte.
Da ich seit Kurzem selbstständig bin und schon einen gewissen Kundenstamm aufweisen kann, beschäftige ich mich nun auch langsam aber sicher mit dem Thema Werbeartikel.
Ich wusste nicht, dass man hier doch so viel beachten muss.
Guter Artikel, danke sehr! Finanzieler Aspekt ist immer wichtig. Ich hatte immer Schwierigkeiten damit am Anfang, wenn ich Werbeartikel bestellt habe, war Chaos. Hier ist alles gut erklärt. Heutzutage habe ich keine solche Probleme, bestelle online auf http://www.ballograf-werbekugelschreiber.de/, zahle meine Steuer… aber für jung Unternehmer, ist es besonders lesenswert.