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Bürodienstleister schreiben für Dienstleister und Unternehmen

Einzelunternehmer – da bin ich stolz drauf

Selbstständige Bürodienstleister fungieren meist als Einzelunternehmen. Gerade dies macht einen positiven Teil der Selbstständigkeit aus. Auf der Suche nach qualifizierten Bürodienstleistern sehe ich mir viele Websites an. Die Internetpräsentation weist das Unternehmen mehr oder weniger deutlich als Einzelunternehmer aus. Im Impressum finde ich aber nicht selten statt eines Seitenverantwortlichen oft einen „Geschäftsführer“ bzw. eine „Geschäftsführerin“.

Der Sinn des Impressums

Oft wird das Impressum als eine formale und vor allem unnötige Schikane seitens des deutschen Gesetzgebers empfunden. Dabei wird übersehen, dass das Impressum EU-weit geregelt ist und auch einen Schutz für den Besucher der Seite bzw. den Verbraucher darstellt.
Zudem können der Verantwortliche für die Seite, der Geschäftsführer einer Firma sowie der Eigentümer der Domain durchaus verschiedene Personen sein.

Pflichtangaben und dies gilt insbesondere für ausländische Unternehmen mit Zweigstellen in Deutschland dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz. Und jeder Webseitenbetreiber ist irgendwann auch mal Verbraucher. Deshalb sollte diese Rechtsvorschrift durchaus ernst genommen werden.

Das Impressum ist damit auch hilfreich beim Aufbau einer Geschäftsbeziehung über das Internet. Allerdings schützt das Impressum nicht vor unlauteren Firmen, denn es lässt sich nicht immer einwandfrei nachprüfen, ob eine angegebene Adresse in einem Impressum nicht doch eine Briefkastenfirma ist oder eine betrügerische Absicht hinter einem Angebot steht.

GmbH mit Geschäftsführer

Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass Geschäftsführer insbesondere für das Führen einer GmbH gilt und damit einen bestimmten Rechtsstatus innehat. Für das Impressum gelten hier sogar besondere Rechtsvorschriften.
Merkmal der GmbH ist die Einlage von 25.000,00 Euro. Dass jeder Geschäftsführer einer GmbH persönlich haftet, unterscheidet ihn allerdings von einem Einzelunternehmer nicht unbedingt. Denn auch dieser haftet mit seinem „Vermögen“. Im Bereich Bürodienste ist deshalb immer die Überlegung wichtig, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte.

Auch andere Firmenkonstellationen lassen den Geschäftsführer zu. Dies muss dann auch entsprechend im Impressum vermerkt sein ebenso wie ein Eintrag ins Handelsregister.

Einem Einzelunternehmer ist es dagegen nicht gestattet, sich als Geschäftsführer auszuweisen. Hier handelt es sich um den Inhaber. Die Bezeichnung im Impressum dient dazu, den „Verantwortlichen“ der Seite durch vollen Namen und Postanschrift klar erkennbar zu machen. Welche Funktion der Verantwortliche letztendlich in dem Unternehmen hat, ist unerheblich.

Verantwortlicher einer Website

Verantwortlicher einer Website bedeutet nichts anderes, dass für Nachfragen ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist. Der Verantwortliche der Website muss nicht unbedingt der Firmeninhaber sein. Oft übernehmen die Ersteller von Websites die Verantwortung. Das kann dann problematisch werden, wenn plötzlich Inhalte auf der Website auftauchen, die strafrechtlich relevant sind oder ein Online-Shop unzuverlässig arbeitet. Denn werden über die Website Kunden betrogen, wird der Website-Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen.

Auch Webdesignern scheint diese Tragweite ihrer Entscheidung nicht immer bewusst zu sein. Wenn ein Webdesigner also Werbung für die von ihm erstellte Seite machen möchte, kann er dies in einem entsprechenden Zusatz mit Link auf seine eigene Website tun.

Im Allgemeinen ist der Inhaber einer Seite auch der Verantwortliche für das Impressum.
Sich Geschäftsführer zu nennen, ohne wirklich ein Geschäftsführer zu sein, ist schlicht eine Falschangabe.

Falsche Angaben sind unprofessionell

Warum manche Seitenbetreiber zu falschen Angaben neigen, kann verschiedene Ursachen haben.
Sicher liest sich Geschäftsführer besser als Einzelunternehmen. Nur das Einzelunternehmen taucht im Impressum gar nicht auf und der Geschäftsführer muss zusätzlich im Impressum stehen, wenn es sich auch tatsächlich um eine GmbH handelt.

Letztendlich spielt aber der Grund keine Rolle. Ungenaue bis falsche Angaben signalisieren Unprofessionalität. Wer sich nicht um die rechtlichen und formalen Belange seiner eigenen Firma kümmert oder gar bewusst schwammige Formulierungen wählt, der ist für mich kein Partner, mit dem ich Geschäfte in irgendeiner Form abwickeln wollte.

Manchmal erscheint es mir auch, dass ein Einzelunternehmen einfach größer wahrgenommen werden möchte. Das wird zusätzlich verdeutlicht, wenn auf Websites „wir“ und „über uns“ steht, obwohl hier eindeutig ein Einzelunternehmer verantwortlich ist.

Information steht am Anfang der Selbstständigkeit

Sicher glaubt auch mancher Starter, wenn er eine gewisse Größe signalisiert, wird er für den Kunden attraktiver. Wer sich selbstständig macht, sollte das jedoch nicht mit Minderwertigkeitskomplexen tun.

Mögliche Lücken im eigenen Portfolio lassen sich zum Beispiel durch Kooperationen ergänzen. Diese können transparent mit kurzer Beschreibung sowie Links dargestellt werden.

Es ist die Aufgabe jedes Selbstständigen, dass er sich gleich zu Beginn seiner Selbstständigkeit informiert, wenn er mit Werbematerial wie Flyer und Website auf den Markt geht. Ein guter Webdesigner verfügt hierzu schon oft über gutes Hintergrundwissen und Google führt schnell zu entsprechenden Seiten. Wer genauere rechtliche Auskunft zum Impressum benötigt, kann entsprechende Informationen ggf. auch von einem Anwalt einholen.

Das Wichtigste auf der eigenen Website sind meines Erachtens der Stolz auf das eigene Unternehmen und die Authentizität des Bürodienstleisters. Deshalb gefallen mir die Seiten, die eine „über mich“-Seite haben noch immer am besten.

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7 Gedanken zu „Einzelunternehmer – da bin ich stolz drauf“

  1. Offenbar mangelt es manchem „Unternehmer“ an Selbstbewusstsein, sonst hätte er dieses Aufblasen nicht nötig. Andererseits wollen solche Leute sich nirgends beteiligen (wie z.B. Bürodienste in:)oder , wenn überhaupt, nur „abgrasen“. Dabei kann ein tragfähiges Netzwerk manchmal mehr wert sein als eine Firma mit vielen Mitarbeitern.

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    • Merkwürdig ist die Angst vor Konkurrenz, wenn sich Einzelunternehmen nicht zusammenschließen möchten. Sie scheuen sich aber andererseits nicht davor sich in anonyme Branchenverzeichnisse einzutragen, wo sie mit Kreti und Pleti vergleichbar sind.

      Im Moment bereitet es mir wirklich Kopfzerbrechen, wie gute Bürodienstleister zu begeistern sind, denn die Unternehmen sind an professionellen Selbstständigen interessiert. In Gesprächen wird mir immer wieder signalisiert, dass der Aufbau von Bürodienste in: für sie vertrauenswürdig ist und sie es schade finden, dass so wenig Teilnehmer mitmachen.

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  2. Man sollte einfach zu dem stehen, was man ist, sei es Groß- oder aber eben auch Klein-bzw. Einzelunternehmen. Jede Unternehmensform hat ihre Vorteile und ich denke, dass es immer noch sehr viele Kunden gibt, die die Vorzüge einer individuellen und persönlichen Betreuung durch einen Einzelunternehmer bevorzugen. Schwindeln bringt gar nichts, der Kunde kriegt die Wahrheit eh raus!

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    • Und wenn es rauskommt, dass hinter dem „wir“ nur heiße Luft ist, ist das bei einem Kundengespräch extrem peinlich. Den Kunden ist man los, bevor man den ersten Auftrag erhalten hat.

      Die Vorteile eines Einzelunternehmens liegen z. B. schon in der Kalkulation von Preisen, aber auch ein größeren Flexibilität.

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  3. Bürodienstleister haben es meines Erachtens überhaupt nicht nötig, sich durch solche Dinge künstlich aufzublähen – im Gegenteil. Oft ist es doch so, dass die Zusammenarbeit mit den Kunden sehr persönlich ist und man eben nicht einfach durch jedermann austauschbar ist.

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    • Die Problematik, die ich dahinter sehe, ist, dass Einzelunternehmen fürchten den Bedarf des Kunden allein nicht decken zu können. Dabei vergessen sie, dass sie spätestens bei Auftragserteilung Farbe bekennen müssen. Die Frage, die eben oft gestellt wird: „was passiert, wenn sie ausfallen“. Vielfach auch ein Grund, warum tatsächlich an Einzelunternehmen eher ungern Aufträge vergeben werden.

      Ein für den Kunden transparenter Verbund würde sicher helfen. Komischerweise möchte sich aber viele Einzelunternehmen mit der sog. „Konkurrenz“ nicht listen lassen.

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  4. Dieser Artikel spricht mir aus der Seele. Leider werden ihn vermutlich die Leute, die es betrifft niemals lesen. Aber das ist ja oft so.
    Ich persönlich mag es auch überhaupt nicht, wenn ich auf einer Seite ständig von „wir“, „unser Unternehmen“ etc. lese, aber nie die Frage beantwortet wird – wer ist denn überhaupt „wir“. Wenn man Einzelunternehmer ist, dann soll man auch dazu stehen. Ich als potenzieller Kunde fühle mich betrogen, wenn sich später heraus stellt, dass es nur eine Person gibt. Dasselbe gilt für das Impressum, wo ständig Gesellschafter zu finden sind, die keiner Gesellschft zuzuordnen sind.

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