Musikhören gerade im Büro ist angenehm. Nebenbei ein Radio laufen zu lassen und neben der Arbeit Musik zu hören, entspannt im Allgemeinen und bringt positive Emotionen und gute Laune mit sich. Doch wie sieht es in einem Großraumbüro wie beispielsweise in einem meinCallcenter aus?
Die Frage ist also, wann und wo Mitarbeiter Musik hören können.
Musikhören am Arbeitsplatz – gesetzliche Grundlage
Das Musikhören am Arbeitsplatz liegt laut Gesetzgeber beim Arbeitgeber. Somit ist dies auf jeden Arbeitsbereich individuell zu entscheiden. Dies wird vor allem dann begründet, dass sich Mitarbeiter durch Musikhören belästigt fühlen könnten oder auch Kunden unter der Musik leiden. Es kommt also im Allgemeinen auf die Gefahren an, die durch die Musik entstehen können oder auch die Belästigung der Kollegen.
Musik am Arbeitsplatz ist gemäß dem einem Beschluss (14. Januar 1986, 1 ABR 75/83) nicht verboten, kann aber eingeschränkt werden.
Es gibt zudem auch die Möglichkeit, die Musik über Kopfhörer zu hören. In diesem Fall werden die Kollegen nicht belästigt und jeder kann selbst entscheiden, was er/sie hören möchte. Dies muss der Mitarbeitende im Vorfeld jedoch wieder mit dem Arbeitgeber abklären. Doch solange der Arbeitnehmer seiner Arbeit gerecht nachkommt, dürfte das Musikhören über Kopfhörer kein Problem darstellen.
Musikhören – besondere Fälle im Callcenter
Jedoch gibt es für bestimmte Arbeitsbereiche immer wieder Ausnahmen. Im Callcenter kommen einige Faktoren hinzu, weshalb das Musikhören am Arbeitsplatz nicht gestattet ist.
Diese sind unter anderem:
- der Lautstärkepegel in Großraumbüros
- Kunden können nicht richtig verstanden werden-keine gute Leistungserbringung
- Mitarbeiter/Kunden fühlen sich gestört
- Konzentrationsstörungen
Gerade in Bereichen, in denen sehr viel Kundenkontakt besteht, ist ein Radio oder auch Musik eher störend. Ebenso handelt es sich oftmals um schwierige Fälle. Der Kunde möchte die volle Aufmerksamkeit eines Mitarbeiters. Gedudel im Hintergrund könnte manchem Kunden Desinteresse signalisieren. Doch auch die Kollegen sind mit Aufgaben beschäftigt, die oft ein hohes Maß an Konzentration erfordern. Deshalb gerade hier besonders viel Rücksicht auf diese genommen werden sollte.
In Großraumbüros oder auch Callcentern kommt der Faktor hinzu, dass es schon etwaige Hintergrundgeräusche gibt, die als störend wirken können. Denn je mehr Menschen sich auf einer Fläche aufhalten, desto lauter ist es auch in der Abteilung.
Somit kommen störende Geräusche hinzu wie:
- tippen auf der Tastatur
- Unterhaltungen der Kollegen
- Telefonklingeln
- klappernde Absätze
- Druckergeräusche
Musik würde diese Hintergrundgeräusche noch untermauern und es kommt zu Konzentrationsstörungen.
Und schon Wilhelm Busch (1832 – 1908) stellte fest:
„Musik wird oft nicht schön gefunden,
weil sie stets mit Geräusch verbunden.“ 🙂
Zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber
Wenn das Musikhören auf der Arbeit möglich ist, sind Gebühren zu entrichten. Hierbei kommt dazu, dass sich der Beitrag an die Anzahl der Beschäftigten, die Anzahl der Betriebsstätten und der Anzahl der Kraftfahrzeuge richtet. Wer demnach in einem Callcenter das Musikhören ermöglichen möchte, hat einige Mehrkosten, die nicht für jedermann gut angelegt sind. Ebenso können weitere Gebühren bei der GEMA anfallen, denn sobald mehrere Menschen von dieser Musik profitieren und diese hören, verlangt die GEMA Gebühren.
Jeder hat einen anderen Musikgeschmack
Jeder von uns hat einen eigenen Musikgeschmack. Das wirkt sich besonders dann aus, wenn alle der gleichen Musik ausgesetzt sind. Deswegen kann es auch kontraproduktiv sein, wenn alle Kollegen dieselbe Musik hören müssen. Das kann sogar zu Aggressionen führen oder auch anderen ungewollten Reaktionen. Um nicht zu Unstimmigkeiten zu kommen, ist es demnach besser, keine Musik auf Großflächenbüros laufen zu lassen, vor allem, da diese eher kontraproduktiv ist.Das könnte Sie auch interessieren