Als Dienstleister können Sie Ihre Professionalität zum Ausdruck bringen, wenn Sie für Geschäftsbriefe aber auch Emails DIN 5008 anwenden. Die Norm legt Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest. DIN 5008 legt sich nur auf die Gestaltung und nicht den Inhalt fest. Ein guter Büroservice besticht mit seiner Professionalität in der Darstellung. wie.
Die Meinung zur strikten Einhaltung der DIN 5008 Norm gehen immer wieder mal auseinander. Grundsätzliche Regelungen sind durch weitere Normierung wie zum Beispiel für einen Fensterumschlag vorgegeben.
Nicht nur, wenn Ihnen eine Corporate Identity wichtig ist, ist es empfehlenswert, egal wie groß Ihr Unternehmen ist, auf ein einheitliches Erscheinungsbild Ihrer Korrespondenz zu achten.
Professionalität in der Darstellung – ein MUSS
Jeder der Büroservice anbietet, muss die Grundlagen der Korrespondenz auch in der Optik beherrschen. DIN 5008 gibt hier genaue Maße vor, die wie der Abstand zum linken Rand mit 2,41 cm seltsam anmuten.
Diese DIN-Normen tragen dazu bei, nationale und internationale Anschriften zu vereinheitlichten. Ebenso sind die Telefonnummern gemäß DIN nicht mehr zweistellig von rechts, sondern gar nicht mehr gegliedert. Eine Schreibform, die äußerst schwierig zu lesen ist und deshalb wenig Anhänger hat. Deshalb schleicht sich immer wieder eine andere Schreibweise zur besseren Lesbarkeit ein.
Das gleicht gilt übrigens für die fast endlos erscheinenden IBAN-Nummern. Wurden diese zu Beginn noch als Einheit geschrieben, sehe ich sie jetzt immer öfter in Vierer-Päckchen. Das erleichtert auch die Kontrolle zur richtigen Schreibweise
In Firmen ist allerdings darauf zu achten, wenn man sich gegen die neue Regelung entscheidet, dass im ganzen Betrieb eine Gliederung von Zahlen beibehalten wird. Die einheitliche Schreibweise sollte für die ganze Firma Gültigkeit haben, damit das Gesamtbild nach außen erkennbar bleibt.
Als Bürodienstleister sollten Ihnen die Vorschriften aus der DIN 5008 bekannt sein. Als Gradmesser für einen Büro- oder Schreibservice kann die neue Schreibweise der Telefonnummer auf der Website oder Visitenkarte dienen, dass dieser Service auf dem aktuellen Stand ist.
Ständige Überprüfung der Norm DIN 5008
Der „Normenausschuss Bürowesen“ überprüft und aktualisiert die „DIN 5008 Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung“ in der Regel alle fünf bis sechs Jahre. Zuletzt war dies im Jahr im April 2019 der Fall.
Diese Änderungen fordern in regelmäßigen Abständen zu Newsletter bzw. zu Kursen auf. Zusätzlich werden Bücher zum Thema angeboten. Da es im 5-Jahres-Rhthymus nur geringfügige Veränderungen gibt, sollten man sich genau überlegen, ob eine kostenpflichtige Weiterbildungsmaßnahme wirklich notwendig ist.
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