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Arbeitszeugnisse – rechtlich absichern

Das Schreiben von Arbeitszeugnissen bereitet nach wie vor vielen Unternehmern Kopfzerbrechen – unabhängig von der Firmengröße. Inzwischen spielt der rechtliche Aspekt eine besondere Rolle und unterliegt damit in Teilen dem Inhalt.

Das ist vielfach der Tatsache geschuldet, dass ein scheinbar gutes Arbeitszeugnis zwischen den Zeilen etwas anderes ausdrückte, als es auf den ersten Blick erscheinen mochte.

Geheimcodes in Arbeitszeugnissen sind nicht statthaft

Diese Geheimcodes sind inzwischen bekannt. Sie haben sicher auch schon von Formulierungen gehört, die etwas ganz anderes meinten, als es auf den ersten Blick aussah.

Viele Formulierungen haben sich inzwischen rumgesprochen – hier ein paar besonders negative Beispiele
  • Für die Belange der Belegschaft bewies er stets großes Einfühlungsvermögen.
    Das heißt, dass der Angestellte heftig flirtete und ständig auf der Suche nach Sexualkontakten war.
  • Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren.
    Sie drückte sich vor der Arbeit, wo sie nur konnte.
  • Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.
    Das bedeutet, dass sie im Betriebsrat war und sich gewerkschaftlich betätigt hat.
  • Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.
    Hier ist der Hinweis verborgen, dass er nicht durchsetzungsfähig war und keinerlei Autorität besaß.

 
Oft werden diese Dinge in Arbeitszeugnissen als Geheimcodes dennoch erwähnt:
Der neue Weg, den künftigen Arbeitgeber zu „warnen“ oder ihm ein differenziertes Bild des Arbeitsnehmers zu vermitteln, zeigt sich nun im Aufbau des Arbeitszeugnisses. So wird eher Unwichtiges betont, Wesentliches, was zum unmittelbaren Aufgabenfeld gehört, aber weggelassen. Auch die Formulierung „… gab uns keinen Grund zur Beanstandung“, zeigt sehr wohl, dass es etwas zu beanstanden gab, sonst müsste es nicht explizit erwähnt werden.

Vorsicht Falle – wenn Angestellte ihr Arbeitszeugnis selbst verfassen

Warum Angestellte immer wieder damit beauftragt werden, ihr Arbeitszeugnis selbst zu verfassen, sei dahingestellt. Wichtig ist zu beachten, dass Sie alle Kriterien berücksichtigen, ohne sich selbst zu sehr zu loben, aber Sie dennoch Ihre individuellen Leistungen berücksichtigen. Zudem erkennen Personaler oft die selbsterstellten Zeugnisse. Deshalb sollte ein selbsterstelltes Zeugnis vom Vorgesetzen unbedingt noch durchgesehen und sollten Sie nach Möglichkeit entsprechend „entschärfen“ .

Vor allem die Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten bietet viele Klippen, deren Formulierung durchaus nicht negativ gemeint sein kann, aber völlig missverständlich sind. Schreibt nun ein Angestellter sein Zeugnis selbst, kann das erst recht dazu führen, dass dieser verfängliche Formulierungen verwendet, die ihm bei einem neuen Arbeitgeber Schwierigkeiten bereiten könnten bzw. eine neue Anstellung sogar verhindern.

Vieles hat im Arbeitszeugnis nichts zu suchen wie zum Beispiel das bisherige Gehalt, betriebspolitisches Engagement, Krankheiten oder Alkoholmissbrauch und nicht zuletzt der Kündigungsgrund – es sei denn dies ist vom Arbeitnehmer ausdrücklich gewünscht.

Inhalt des Arbeitszeugnisses ©Bürodienste in
Inhalt des Arbeitszeugnisses
©Bürodienste in

Arbeitszeugnisse leicht anfechtbar

Gerne vergisst man, dass ein Arbeitszeugnis eine Urkunde ist. Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den rechtlichen Vorgaben, können Sie es anfechten und dessen Austausch verlangen. Ich frage mich nur, wenn ein Arbeitnehmer in Unkenntnis der Fallstricke für sich gerade bei der individuellen Beschreibung Fehler gemacht hat, ob er das später noch anfechten kann. Hier sollten Sie unbedingt im Vorfeld die Verantwortlichkeiten klar regeln, wenn man Sie beauftragt hat, Ihr Zeugnis selbst zu schreiben.

Schon deshalb scheint es mir sinnvoll, dass in Firmen, die öfter damit befasst sind Arbeitszeugnisse zu schreiben, eine entsprechende Software eines Zeugnismanagers nutzen. Die wesentlichen Daten können eingegeben werden. Rechtssichere Textbausteine ersparen Ärger und unnötigen Zeitaufwand, um ein Arbeitszeugnis neu zu verfassen.

Arbeitszeugnisse rechtlich absichern ©Bjürodienste in
Arbeitszeugnisse rechtlich absichern
©Bjürodienste in

Sinn des Arbeitszeugnisses

Der Sinn des Arbeitszeugnisses war einmal, dass der neue Arbeitgeber sich einen Eindruck über das Verhalten und die Leitungsbereitschaft des künftigen Mitarbeiters verschaffen kann. Deshalb werden Zeugnisse inzwischen nur noch so verfasst, dass keine Reklamationen kommen können. Damit kann eine Bewertung durchaus zu gut für den Arbeitnehmer ausfallen, was bei einem neuen Arbeitnehmer zu einer falschen Entscheidung führen kann.

Zu gute Zeugnisse können andererseits auch den neuen Arbeitgeber verärgern. Kann doch genau dieses Zeugnis ein Grund gewesen sein, einen anderen im Grunde gleichwertigen Bewerber auszuschließen.

Arbeitszeugnisse erfüllen nicht nur den Zweck, schnell einen neuen Arbeitgeber zu finden oder den nächsten Karriereschritt erleichtern. Sie helfen auch, sich selbst einzuschätzen. Für mich erschließt es sich deshalb auch nicht, wenn Zeugnisse „Zur Bestnote verdonnert“ sind.

Andererseits liegt hier das Grundproblem ist wie in der Schule vor: Leistung kann nicht objektiv erfasst werden. Wie der Arbeitnehmer ist, lässt sich am besten in der Probezeit feststellen. Da können am neuen Arbeitsplatz ganz andere Kriterien eine Rolle spielen als bei der vorhergehenden Stelle.
Um aus diesem Dilemma zu kommen, ist es wahrscheinlich am sinnvollsten in erster Linie den formalen und rechtlichen Aspekt des Arbeitszeugnisses zu beachten.

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1 Gedanke zu „Arbeitszeugnisse – rechtlich absichern“

  1. Hallo,

    eine sehr gute Zusammenfassung! Sie schreiben, das Krankheit nichts in einem Arbeitszeugnis zu suchen hat. Hierfür habe ich auch noch ein gutes Beispiel in Form von einem Code:
    „Er/Sie führte seine Arbeit stets mit einer hohen Eigeninitiative und Gewissheit aus und wir wünschen Ihm/Ihr für die Zukunft viel Gesundheit!“
    -> Das klingt auch erst einmal sehr gut und lieb, doch kann auch auf einen hohen Krankenstand hinweisen.

    Ist Ihnen diese Formulierung bekannt? Und wie empfehlen Sie am besten als Arbeitnehmer gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorzugehen? Das würde mich sehr interessieren.

    Beste Grüße
    Gordon Vahldiek

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