Manche Betriebe achten peinlich genau auf jede Büroklammer, die ihre Angestellten verwenden, während andere freien Zugang zum Materialraum gewähren und gar nicht über den ständigen Schwund an Papierblöcken, Post-It und Kugelschreibern nachdenken. Wo liegt die gesunde Mitte?
Ein einziger Kugelschreiber reicht für die Kündigung
Statistiken zufolge hat jeder vierte deutsche Arbeitnehmer schon einmal etwas aus dem Büro mitgehen lassen. Meist handelt es sich um Kleinteile wie Kugelschreiber, Büroklammern oder ein Blöckchen Post-It-Noten. Die meisten denken sich nichts dabei, doch die Rechtslage ist eindeutig: Schon ein einziger Kugelschreiber reicht als Kündigungsgrund.
Das Gleiche gilt auch für das Anfertigen privater Fotokopien oder das Ausdrucken privater Dokumente, denn Tinte und Papier sind ebenfalls Firmeneigentum. Dies sah beispielsweise das Landesgericht Schleswig-Holstein so, das die rechtmäßige Kündigung einer Bürokraft bestätigte. Sie hatte am Arbeitsplatz 138 mal private Dokumente ausgedruckt und wurde dafür gekündigt (Az. 3 Sa 61/09). Ihr Verhalten wurde als nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses gewertet.
Arbeitgeber sollten Maß halten
Viele Arbeitgeber wissen selbst nicht genau, wie sie mit diesem Problem umgehen sollen. Wer von der Buchhaltung kistenweise günstige Kugelschreiber bestellen lässt, um sie als Werbegeschenke zu verteilen, kann seinen Mitarbeitern kaum klar machen, warum sie keinen einzigen Kugelschreiber mit nach Hause nehmen dürfen.
Hier sollte man ein Auge zudrücken, wenn der eine oder andere Kugelschreiber bei den Mitarbeitern endet und nicht bei Werbekunden. Lässt jedoch ein Mitarbeiter regelmäßig eine ganze Faust voller Kugelschreiber mitgehen, um sie zu Hause an seine Familie zu verteilen, ist dies durchaus eine Abmahnung wert. Ein Tipp: Wenn Sie eine größere Menge neuer schöner Kugelschreiber als Werbemittel bestellen, schenken Sie jedem Mitarbeiter einen davon offiziell. Dies mindert die Lust, eines der Exemplare heimlich zu stibitzen.
Ähnlich sieht es beim Drucken aus: Druckt eine Angestellte einmal in der Woche eine Bahnverbindung auf ein Blatt Papier, sollte dies vollkommen in Ordnung sein. Nutzt jemand jedoch den Firmendrucker, um einen 150 Seiten starken E-Ratgeber aus dem Internet zu drucken, strapaziert er die die Firmenressourcen weit über das übliche Maß hinaus.
Klare Kommunikation von Anfang an
Arbeitgeber sollten auf jeden Fall klar Stellung beziehen. Es muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen, sollten Sie neuen Mitarbeitern aber mündlich mitteilen. Ein Aushang im Materialraum und ggf. an einem schwarzen Brett schafft ebenfalls Klarheit darüber, was vom Arbeitgeber erlaubt ist und was nicht. So kann niemand sagen, er habe nichts gewusst, wenn man ihn mit einer Tasche voll Kugelschreiber oder Post-It-Blöcken erwischt.
Übrigens: Zum Firmeneigentum gehören neben Büromaterialien auch andere Dinge wie das Toilettenpapier in den WC oder kostenlos angebotene Teebeutel in der Küche. Wer eine halbe Rolle Toilettenpapier mitnimmt, weil der heimische Vorrat aufgebraucht ist, bekommt Schwierigkeiten. Heute ist der Spielraum für Kündigungen bei Zugriff auf das Firmeneigentum häufig sehr eng bemessen – nicht zu unrecht.
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