Die Unwetterschäden mehren sich – auch dieses Jahr haben bereits in etlichen Regionen Deutschlands Unwetter mit Starkregen und sintflutartigen Niederschlagsmengen, schweren Gewittern mit Blitzeinschlag, Hagel und Schlammlawinen zu Schäden in Unternehmen geführt. Doch wer zahlt eigentlich, wenn das Wetter im Büro mit solchen Kapriolen zuschlägt und wie sieht es mit wichtigen Dokumenten aus?
Für Software, Daten und Dokumente Dokumententresore verwenden
Software, Dokumente und Daten können Sie nicht durch eine Elektronikversicherung versichern. Gehen auf einem PC gespeicherte Dokumente aufgrund eines Spannungsschadens verloren, werden sie nicht ersetzt. Denn die Versicherung gleicht ausschließlich einen finanziellen Schaden aus. Daher ist es wichtig, regelmäßig eine Datensicherung durchzuführen und diese Datei an einem anderen Ort aufzubewahren. Experten empfehlen hierfür spezielle Dokumententresore und raten dazu, wichtige Dokumente in Papierform zu digitalisieren.
Überspannungsschäden im Office
Bei einem Schaden durch Überspannung oder Kurzschluss in einem Büro besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Inhaltsversicherung explizit um dieses Risiko erweitert wurde. Es kommt recht häufig vor, dass der Blitz nicht direkt in das Gebäude einschlägt, sondern nur in die Telefon- oder Stromleitung.
Daraus resultieren Schäden an Telefonanlagen, Telefonleitungen, Computern, Druckern und Fotokopierern. Experten empfehlen, bei Gewitterwarnungen aus Sicherheitsgründen alle Strom- und Telefonkabel aus den Steckdosen bzw. Telefonen zu ziehen. Das ist natürlich in den Geschäftszeiten nicht möglich – hier helfen Überspannungsableiter im Sicherungskasten oder Überspannungssicherungen, die zwischen Gerät und Steckdose geschaltet werden.
Übrigens hat die Fachhochschule Aachen in einer Studie herausgefunden, dass ein Blitzeinschlag noch im Umkreis von drei Kilometern Elektrogeräte und PCs schädigen kann.
Je dichter die Bebauung des Einschlagsorts ist, desto kleiner ist auch der Radius mit der Überspannungsgefahr. In Großstädten beträgt dieser nur noch 1,5 Kilometer.
Hochwasser und Überschwemmung
Diese Schäden müssen Sie in der Regel selber tragen, wenn die Inhaltsversicherung nicht um eine Elementarschadenversicherung erweitert wurde.
Als Elementarschaden gelten:
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Schneedruck
- Lawinen
- Überschwemmung
- Vulkanausbruch
Insbesondere Überflutungen kommen in Deutschland recht häufig vor und dafür muss kein Fluss oder ein anderes Gewässer in der Nähe liegen. Denn Regenmassen können für einen Rückstau der Kanalisation sorgen und das Gebäude läuft voll.
Deshalb ist es immer wichtiger, dass Sie Ihre Firmendokumente und Daten zusätzlich sicher aufzuwahren, damit sie durch ein Unwetter nicht unwiederbringlich verloren gehen.