Mit dieser Frage „Wer darf Büroservice anbieten?“, landete neulich jemand in meiner Statistik. Ich würde sie etwas umformulieren: „Was befähigt jemanden Büroservice anzubieten?“ Denn wie bei allen ungeschützten Berufsbezeichnungen: anbieten darf Büroservice jeder.
Wichtig ist, dass die notwendigen Voraussetzungen stimmen. Hier gilt es wirklich einiges zu beachten.
Büroservice ein Allerweltsbegriff
Zuerst sollten man klären, was ein Suchender unter Büroservice versteht könnte. Denn Büroservice ist ein breites Feld. Da fällt Wartung von Büromaschinen genauso darunter wie ein Reinigungsdienst, aber auch Schreibarbeiten und Verwaltung.
Meistens sind allerdings Büroarbeiten gemeint wie
- allgemeine Schreibarbeiten wie Korrespondenz
- Telefonservice
- Terminkoordination
- Datenbankpflege
- Belege sortieren bis zur vorbereitenden Buchhaltung für den Steuerberater
Unter versteht man Büroarbeiten, die überwiegend die Tätigkeiten, die täglich Arbeiten im Büro anfallen.
Büroservice sollte darüber hinaus gehen, denn Bürotätigkeiten sind umfassender, oft spezieller. Allein an Begriffen wie Büromanagement, Office-Assistent oder Office-Service lässt sich nicht ablesen, was sich dahinter verbirgt. Meist ist damit die klassische Sekretärin gemeint, der „gute Geist“ im Hintergrund.
Büroservice mehr als allgemeine Büroarbeiten
Ein Büroservice muss deshalb sein Tätigkeitsfeld genau beschreiben. Eine eigene Website bietet dafür vielfältige Möglichkeiten.
Vor allem Spezialisierungen wie
- Büroorganisation
- Projektierung
- Fremdsprachen
- Kundenbetreuung
- Eventplanung
- Vertrieb
- Buchhaltung
sollten differenziert dargestellt werden. Das erleichtert dem Suchenden die Auswahl.
Ein mobiler Büroservice weist auf Flexibilität in Zeit und Ort hin. So ein Büroservice eignet sich damit nur bedingt für das Home-Office.
Bedingungen für einen selbstständigen Büroservice
Wie geschrieben, handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung und das Aufgabenfeld ist vielseitig.
Grundsätzlich sollten Sie
- über eine entsprechende Ausbildung verfügen
- mehrere Jahre Berufserfahrung in den angebotenen Bereichen bzw. der angebotenen Spezialisierung vorhanden haben
- müssen die gängige Software in der aktuellen Version beherrschen. Dazu hört neben MicroSoft-Office oft noch Spezialsoftware für bestimmte Branchen.
- sind absolut sicher in Rechtschreibung und Grammatik.
Vor allem bei Rechtschreibung und Grammatik habe ich in der Vergangenheit bei Büroservice oft große Defizite gesehen. Das fängt schon damit an, dass im Impressum Strasse steht, auch wenn es sich um kein Schweizer oder österreichisches Unternehmen handelt. Bereits hier macht sich Qualität der Leistung für den Interessenten fest.
Von einem Quereinstieg würde ich abraten, denn Büroservice ist selten ein „Hobby“, das als Grundlage für eine fundierte Selbstständigkeit dienen kann. Eine nebenberufliche Tätigkeit als mobiler Büroservice erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit.
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Büroservice , bedarf meines Erachtens eine Staatlich Anerkannte Ausbildung, und ein sauberes Polizeizeugnis, um mit Daten fremder Personen zu arbeiten.Des weiteren , sollte die Schweigepflicht und Datenschutz – Richtlinien , eine Grundlage sein , eine derartige Freiberufliche Selbstständigkeit anmelden zu dürfen! In derGewerbe – Meldestelle , müssten Polizeizeugnis und ein Studium für BWL vorgelegt werden um berechtigt zu sein . Oder aber eine Spezielle Fachausbildung!