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Profile in Social Media

Viele Nutzer der sozialen Netzwerke erstellen ein mehr oder weniger ausführliches Profil zu ihrer Person. Die Darstellung ist Ermessenssache und lässt viel individuellen Gestaltungsspielraum.

Wer jedoch ein Unternehmen in sozialen Netzwerken präsentiert, muss sich genauer informieren und Rechtsvorschriften beachten. Hier urteilen die Gerichte sehr streng und damit teuer. Vor allen Dingen bei Facebook gilt es einiges zu beachten.

Privates Profil und Unternehmensseite bei Facebook

Bei Facebook wird ganz streng zwischen „privatem Profil“ und geschäftlich genutztem Profil der sog. „Fanpage“ oder „Unternehmensseite“ unterschieden.
Hier gilt es ein paar wesentliche Unterschiede sehr ernst zu nehmen – in der Nutzung wie in der Gestaltung:

  • Das private Profil:
    muss von jedem erstellt werden, auch wenn er facebook überwiegend geschäftlich nutzen möchte. Hier kann auch ein Phantasiename für das Profil verwendet werden z. B. indem man seinen Vornamen auseinander schreibt. So wird aus Guido: Gui do.

    Dieses Profil kann sehr anonym gehalten werden, so dass jemand, mit dem kein Kontakt besteht, nur das Titelbild und ein kleines beliebiges Profilbild sieht. Dieses Profilbild muss nicht mal eine Person zeigen. Sogenannte Freundschaftsanfragen können abgelehnt werden. Allerdings darf das Profilbild kein Firmenlogo sein. Damit verstößt man sogar gegen die AGB von Facebook.

    Man kann als Privatperson Gruppen gründen oder bei Gruppen mitmachen. Diese Gruppen dürfen durchaus auch einen beruflichen Bezug haben. Werbung für ein Unternehmen sind aber in den Gruppen verpönt. Wenn Beiträge zur Firma gepostet werden, müssen sie einen Bezug zum Thema des Thread haben.

    Die Privatsphäreeinstellungen können nach Belieben jederzeit geändert werden. Einladungen oder eher regionale Veranstaltungen sehen damit nur die, die dafür bestimmt sind. Mir passiert es allerdings immer wieder mal, dass ich Links an einzelne Personen oder Listen schicken und vergesse zurückzustellen, dass Informationen, die ich einstelle, alle meine Kontakte sehen können.

  • Die Fanpage bzw. das Unternehmensprofil:
    Diese Seite unterscheidet sich deutlich vom privaten Profil. Hier können keine Kontakte aufgebaut werden, sondern eine Seite wird nur mit „Gefällt mir“ beurteilt. „Gefallen“ kann sie Privatpersonen genauso wie Unternehmensseiten.

    Statusmeldungen und geteilte Links werden im privaten Profil angezeigt und sind deutlich als Beiträge der Unternehmensseite ausgewiesen. Sie sind somit allen persönlichen Kontakten zugänglich. Diese erkennen sofort, dass es sich um eine Unternehmensseite handelt.

 
Wer hier die klare Trennung einhält, dem kann nichts passieren. Die Seiten können relativ unabhängig voneinander genutzt werden. Eine sinnvolle Nutzung der Unternehmensseite ist allerdings auch zeitaufwändig.

Abmahnungen bei Facebook-Profilen

In letzter Zeit kommt es immer wieder zu Abmahnungen bei Facebook-Nutzern. Das beginnt bei Bilderrechten und hört bei Schleichwerbung auf.

  • Impressum
    Eine Unternehmensseite hat zwei(!) Impressen. Die eine gilt für die Unternehmensseite selbst, das andere für verlinkte Website des Unternehmens. Diese Seite ist grundsätzlich öffentlich, es denn man hat diese Seite nur lokal angemeldet. Das bedeutet, dass sämtliche Beiträge auch für Leser zugänglich sind, die nicht bei Facebook angemeldet sind.

    Damit ist verständlich, warum ein Unternehmen ein Impressum erstellen muss, da dies im privaten Profil nicht möglich ist. Diese Impressumpflicht gilt für jeden, der keine private Person ist. Gewerbetreibende, Vereine, Kulturbetriebe sehe ich immer wieder als private Profilseite. Oft wird diese private Seite öffentlich betrieben, so dass sie für jeden Nutzer sichtbar ist. Die Gefahr abgemahnt zu werden, weil Privates und Geschäftliches verquickt wird, ist damit allerdings groß.

  • Schleichwerbung
    Wer in seinem privaten Profil Werbung für Produkte oder Dienstleistung seines Gewerbes tätigt, gerät in den Verdacht der Schleichwerbung, wie das Urteil des Landgerichts Freiburg in einem Fall zeigt. Hier wurde ein Unternehmen sogar abgemahnt, weil ein Angestellter die Autos seines Chefs empfohlen hat.

    Das ist ein weiterer Grund eine Unternehmensseite anzulegen, auf der neben allgemeinen Informationen eben auch für das eigene Unternehmen geworben werden darf – auch von dessen Mitarbeiter. Allerdings sollte die Eigenwerbung nur einen geringen Teil der Informationen ausmachen, die man teilt.

  • Bildrechte
    Auch bei facebook sind die Rechte am Bild zu achten. Beim Teilen von Bildern ist die Quelle stets verbunden. Ein Bild herunterzuladen, um es anschließend ohne Quellangabe auf Facebook oder in einem anderen sozialen Netzwerk zu verwenden, kann ebenfalls beim Urheber dieses Bildes zu einer Abmahnung führen.

 

Vermischung von privaten Profil und Unternehmensseite

Wer so ein Profil mal eingerichtet hat, scheut sich dieses in eine Unternehmensseite umzugestalten, fürchtet er womöglich viele seiner Kontakte zu verlieren. Dazu kommt ein nicht unerheblicher Zeitaufwand. Zudem müssen ab dem Zeitpunkt zwei Seiten gepflegt werden, denn eine Unternehmensseite kann nur in Kombination mit einem privaten Profil erstellt werden.
Dennoch sollte jedem bewusst sein, der finanzielle Verlust bei einer Abmahnung kann immens sein, ganz abgesehen von nervlichen Strapazen bei einem Gerichtsverfahren.

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