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Altersvorsorge – erst vergleichen dann planen

Bei der Altersvorsorge geht es den meisten Selbstständigen um eine eigenfinanzierte Basisrente. Darunter versteht man die Rente, die sogenannte „Rürup-Rente“ umgangssprachlich nach ihrem Erfinder dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet. Sie ist seit 2005 eine steuerbegünstige Form der Altersvorsorge und vor allem für Selbstständige und Freiberufler zu verstehen. Die Basisrente ist eine weitere Form der Absicherung vor Altersarmut. Sie tritt neben die für Angestellte gedachte betrieblichen Altersversorgung und Riesterrente sowie die klassische private Rentenversicherung, wie sie jede Person abschließen kann.
Wegen der von der klassischen privaten Rentenversicherung abweichenden Vertragsform und Leistungskriterien der Basisrente, ist sie eine besonders günstige und attraktive Alternative für alle, die während der Ansparphase ein hohes steuerpflichtiges Einkommen, aber mangels Pflicht nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit haben sie auch keinen Anspruch auf die Riester-Rente. Daher sind sowohl Selbstständige, die ausschließlich privat für das Alter vorsorgen müssen, als auch Freiberufler, die ggf. über ein Versorgungswerk beitragspflichtig abgesichert sind, die Zielgruppe der Basisrente.

Unterschiede zwischen Basisrente und gesetzlicher Rente

Neben der steuerlichen Behandlung der Basisrente als Versicherung ist der wesentliche Hauptunterschied zur gesetzlichen Rente, dass die Rürup-Rente nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt ist. Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung und zur Riester-Rente besteht bei der Basisrente auch kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, die über die Vertragslaufzeit angesparten Ansprüche, erhalten Sie nicht in Form einer Ablaufsumme ausgezahlt. Eine Basisrente muss verrentet werden, das heißt, dass Sie das angesparte Kapital in Form einer regelmäßigen Rente ratenweise ausbezahlt bekommen. Den erworbenen Leistungsanspruch einer privaten Rentenversicherung können Sie sich dagegen bei Ablauf des Vertrages voll, bei einer Riester-Rente bis zu 30 Prozent der angesparten Summe als Einmalbetrag auszahlen lassen.

Vorteile der Basisrente bei der Altersvorsorge

Der Staat fördert die Beiträge zur Basisrente. Sie können diese als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Leisten Sie neben der Basisrente auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, schmälert sich das Kontingent der Steuervorteile entsprechend. Im Falle einer längere Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Kapital bei der Anrechnung auf das Vermögen im Rahmen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) unberücksichtigt. In der Ansparphase ist die Basisrente vor Pfändungen geschützt. In der Auszahlungsphase (Rentenphase) können jedoch die Teile, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, gepfändet werden.

Für die Wertsteigerung der Basisrente entfallen während der Ansparphase keine Steuern. Eine mit Abschluss der Basisrente zusätzlich abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Anteil am monatlich zu leistenden Beitrag nicht mehr als 50 Prozent beträgt. Grundsätzlich sollten Sie bei einer Basisrente die Kosten zunächst niedrig gehalten, wenn dies beispielsweise das Budget und die Geschäftsentwicklung des Versicherungsnehmers gegenwärtig nur eingeschränkt erlaubt. Außerdem können Sie im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten Einzahlungen auch zeitweise ausgesetzen.

Nachteile der Basisrente bei Altersvorsorge

Bei der Auszahlung der Beiträge ist die Kaufkraft der fälligen Leistungen nicht garantiert, so dass diese nicht unbedingt die Höhe der Kaufkraft der eingezahlten Beiträge erreichen muss (Inflation). Es gibt kein Kapitalwahlrecht bei der Basisrente. Die Altersvorsorge steht also auf wackeligen Beinen. Die Leistungen werden frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres; seit 2012 frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt.

Die Basisrente ist ausschließlich als Leibrente konzipiert. Die Auszahlungen müssen Sie abhängig vom Beginn der Rentenzahlung entsprechend versteuern. Den Basisrentenvertrag können Sie nicht beliehen, verschenken oder verpfänden. Eine Kündigung und eine damit verbundene Auszahlung des sogenannten Rückkaufwertes ist nicht möglich. Stirbt der Versicherungsnehmer vor dem Rentenbeginn, verfällt das eingezahlte Kapital. Je nach Anbieter kann durch eine Zusatzversicherung (z.B. in Form einer Hinterbliebenenrente) eine nicht steuerlich geförderte Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Eine Rentengarantiezeit gibt es nicht bei allen Anbietern, so dass mit dem Tod nach Rentenbeginn das noch nicht ausgezahlte Kapital ebenfalls verfällt.

Verheiratete Sparer können im Rahmen einer Hinterbliebenenrente die Auszahlung auf den Ehegatten übertragen. Wer die geförderte Jahreshöchstgrenze ausnutzen möchte und in diesem Zusammenhang zusätzliche Beiträge leistet, für den fallen sofort zusätzliche Gebühren an. Bei einer Riester-Rente ist es möglich, nach Abzug einer tarifabhängigen Bearbeitungsgebühr, das Sparguthaben auf einen anderen Anbieter zu übertragen. Bei der Basisrente gibt es nur wenige Anbieter, die eine solche Übertragung anbieten. In der Regel besteht nur die Möglichkeit, die Beiträge frei zu stellen. Unter diesem Link finden Sie noch weitere Nachteile der Rürup Rente.

Mehr Informationen zum Thema vom Autor finden Sie unter www.rürup-renten-vergleich.de

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