In letzter Zeit ist das Thema „Altersarmut“ bei Selbstständigen in den Focus der Öffentlichkeit geraten, weil das Bundessozialministerium mit recht unausgegorenen Plänen exorbitant hohe Beiträge für die Rentenkasse einfordern wollte. Die überwiegende Zahl Selbstständigen sorgt bereits immer schon vor und sucht sich individuelle Modelle selbst aus. Viel früher kann das Problem der Berufsunfähigkeit greifen.
Kein Berufstätiger, unabhängig ob Selbstständiger oder Angestellter, ist heute grundsätzlich vor finanziellen Einbrüchen sicher. Neben Unfällen führen diverse Erkrankungen zu Einkommensverlusten bis hin zur Aufgabe der Berufstätigkeit.
Die Grundpfeiler der sozialen Absicherung sind Rente, Gesundheit und Arbeitslosigkeit. Für Selbstständige teilweise sehr teure Zusatzkosten. Vor allem die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verschlechtert die Bedingungen jährlich.
Berufsunfähigkeit – kein Bestandteil der Sozialsysteme
Bis zum 31.12.2000 war die Berufsunfähigkeit noch Bestandteil der allgemeinen Rentenversicherung. Wer bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund von Unfall oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte, erhielt automatisch eine sogenannte BU-Rente, die sich am letzten Einkommen orientierte. Lediglich Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nach dem 31.12.2000 berufsunfähig werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Erwerbsfähigkeit muss vergleichbar sein mit Werktätigen mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten und auf weniger als sechs Stunden gesunken sein.
Krankheit und Unfälle bedeuten also seit 2001 für viele Selbstständige den sofortigen Einstieg in die Sozialleistungen der sog. Hartz-IV-Regelsätze.
Vergleich von Kosten und Bedingungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen
Eine Übersicht der Kosten können Sie sich zum Beispiel bei Ergo direkt verschaffen. Hier zeigt sich ganz deutlich, dass ein früher Einstieg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung niedrige Kosten verursacht. Mit steigendem Alter nehmen die Beiträge immens zu und kommen deshalb für viele Selbstständige nicht mehr in Betracht.
Ferner ist gerade bei niedrigen Einstiegskosten wichtig zu erfragen, unter welchen Bedingungen eine Berufsunfähigskeitsrente (BU) auch wirklich geleistet wird. Hier wird es schon komplizierter. Denn es gibt gewisse Tätigkeiten, die für zumutbar gehalten werden bzw. durch Umschulung wieder die Teilnahme am Arbeitsprozess ermöglicht werden kann. Selbst eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes kann zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit führen.
Risikoabdeckung genau überprüfen
Eine Berufsunfähigkeit muss von der Versicherung anerkannt sein. Dazu ist es wichtig, die Verträge durchzuarbeiten. Denn oft gibt es Klauseln, die leider dann greifen, wenn man die Versicherung bräuchte. Dabei spielen die Disposition z. B. bei Herzerkrankungen und andere Risikofaktoren eine Rolle.
Teilnehmerinnen meiner regionalen Plattformen mussten ihre Selbstständigkeit z. B. aufgrund von Krebserkrankung aufgeben. Eine Heilung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar, eine Ausübung im mobilen Büro- oder Sekretariatsservice nicht mehr gegeben, anspruchsvolle Telefonakquise von zu Hause aus nicht mehr durchführbar.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Erwerbstätigkeit innerhalb der Selbstständigkeit über sechs Stunden hinaus nicht mehr möglich ist. Diese Stundenanzahl, wie lange eine Arbeit ausgeübt werden kann, kann jedoch variieren, wie zum Beispiel bei Ergo direkt aufgezeigt wird.
Krankheitsbedingte vorzeitige Beendigung einer Vollzeitbeschäftigung kann jeden treffen. Die Überlegung, wie in dem Fall eine finanzielle Absicherung geschaffen werden kann, sollte bereits am Anfang einer Berufslaufbahn getroffen werden.
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Es ist nicht immer die Versicherung, die „nicht zahlen will“. Vor allem Betrugsversuche machen es ehrlichen Versicherten immer schwerer an berechtigte Leistungen zu kommen.
http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2013/11/leistungsfall-berufsunfaehigkeit-und-google/