Heute erhielt ich von einer Teilnehmerin einen Hinweis auf ein Kooperationsangebot, das ihr zugegangen war. Zunächst fiel diese Kooperationsanfrage sowieso unter Spam. Das Angebot allerdings war dreist.
Hier ein Ausschnitt aus der Kooperationsanfrage:
„Denn, Sie können mit unserer Hilfe Auftragsspitzen oder Wochenendarbeiten ganz einfach und günstig an uns weitergeben und wir arbeiten für Sie – Tag und Nacht und 365 Tage im Jahr und wir sind rund 50 bis 80% unter den marktüblichen Preisen in Deutschland.
Und dieser Preisunterschied – ist Ihr Gewinn!
Delegieren Sie Auftragsspitzen kostengünstig – ab 7,95 € pro Sekretariats-Stunde!!
Denn natürlich verrechnen Sie Ihren Kunden auch weiterhin Ihr gewohntes Honorar. Wir arbeiten für Sie zum Supersonderpreis, den nur ein Firmenstandort in einem Billiglohnland garantieren kann.“
Bewusste Irreführung
Solche Praktiken sind in mehrfacher Hinsicht problematisch.
- Dem Kunden wird suggeriert, dass er mit einer Fachkraft zusammenarbeitet
- Das beauftragende Unternehmen weiß nicht, dass sein Auftrag möglicherweise in der Ukraine oder Indien ausgeführt wird
- Daten zur Auftragsbearbeitung werden an unbekannte Dritte weitergegeben
Bei einem möglichen Schaden oder mangelhafter Auftragsbearbeitung muss in dem Fall der Vermittler aufkommen. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, denn hier frisst Gier wieder mal Hirn. Wer so ein Angebot weitervermittelt, ist eben auch unmittelbar für den Schaden haftbar. Dieser Schaden kann weit über eine Nachbearbeitung hinaus gehen.
Für das Unternehmen, das bei einem angemessenen Honorar auch eine qualifizierte Leistung erwartet, ist diese Vorgehensweise mindestens Irreführung. Aber auch die nicht autorisierte Weitergabe von Firmendaten dürfte strafbar sein.
Schlechte Erfahrungen schaden Unternehmen, die Büroservice anbieten allgemein. Dennoch gibt es auch für Unternehmen die Möglichkeit, unseriösem Geschäftsgebaren durch Transparenz entgegenzuwirken.
Regionalität bietet Sicherheit
Ein Anbieter von Bürodienstleistung in Unternehmensnähe bietet einem Unternehmen, das Dienstleistung outsourcen möchte, Transparenz und Klarheit.
Die seriöse Arbeitsweise eines Bürodienstleisters lässt sich durch ein persönliches Gespräch vor Ort leichter verifizieren und entsprechend durch einen Vertrag festlegen.
Ein paar Kriterien gewährleisten die notwendige Sicherheit
- persönlicher Kontakt
- klar strukturiertes Angebot
- individuelle Leistungen an die Bedürfnisse des potentiellen Kunden angepasst
- Vertragliche Festlegungen
- Diskretion
- Ausschluss von Weitergabe der Daten
- Ausschluss von Subunternehmern
- Transparenz bei Kooperationspartnern
Dass anschließend Aufträge online abgewickelt werden können, steht außer Frage – aber eben nur mit der Person, die man beauftragt hat und nicht mit einem unbekannten Dritten.
Unternehmen sollten deshalb bei der Auswahl von freiberuflichen Mitarbeitern auf Qualität achten. Das ist wie dieses „Angebot“ zeigt nicht ausschließlich eine Frage des Preises.
Werden weitere Personen in den Auftrag mit einbezogen, sollte dies dem Vertragspartner nach Möglichkeit mitgeteilt werden. Kooperationen sollten auf der Website transparent dargestellt werden. Sätze wie „bei Auftragsspitzen arbeite ich mit weiteren Mitarbeitern“ oder Ähnliches könnte ein Ausschlusskriterium für ein suchendes Unternehmen sein. Zwar handelt es sich hier nicht unbedingt um „Mitarbeiter“ in sog. Billiglohnländern jedoch manchmal um Studenten, die eben auch nicht über die notwendige Ausbildung einer versierten Fachkraft der gewünschten Bürodienstleistung entsprechen.
Subunternehmer
Mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten ist für den Auftragevergebenden sicher nicht uninteressant. Eine Weitervermittlung von Aufträgen bedeutet für den Auftragnehmer andererseits eine Einbuße beim Honorar. Subunternehmertum ist in der Regel ein Vielfaches an Arbeit, denn ein geringes Honorar muss durch Mehrarbeit wettgemacht werden. In Folge lässt sich eine prekäre Arbeitssituation nicht überwinden, denn eine eigenständige Kundensuche ist aufgrund eines großen Arbeitspensums kaum zu bewältigen.
Wer sich rund ums Büro selbstständig macht, sollte deshalb selbst für sein Marketing sorgen, da sich diese Ausgaben auch für ihn selbst nach einer gewissen Zeit amortisieren.
Ganz nebenbei: freie Mitarbeit als Subunternehmer bewegt immer an der Grenze zur Scheinselbstständigkeit, da das vermittelnde Unternehmen weisungsbefugt ist und sich die Bindung an ein Unternehmen über mehr als 80% der Arbeitszeit bewegen könnte.
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